Willkommen bei MDH-BAU!
MDH GmbH ist ein Fachunternehmen für die Bereiche Altbausanierung/Renovierung, Ziegelmassivhäuser, Fertigteilhäuser, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Kleingartenhäuser, Aushubarbeiten, Schalung und Fassaden. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen persönlich zur Verfügung. Wir nehmen uns gerne für Sie und Ihre individuellen Wünsche Zeit und freuen uns auf Ihre Anfrage!

Gute Planung ist das Fundament für Ihr Traumhaus
Angefangen bei der richtigen Finanzierungsstrategie über das passende Grundstück und die Wahl der Hausform bis hin zum Energiestandard gibt es bei der Planung eines Hauses viele Dinge zu berücksichtigen. Doch Sie sind nicht alleine: Sie können die Hilfe von MDH-BAU in Anspruch nehmen.

Ablauf der Planung bei Neu- und Umbau
- Planungsgespräch
- Vermessung des Baugrundes
- Vorentwurf-Erstellung
- Vorentwurf-Besprechung (virtueller Rundgang)
- Einreichplan und Energieausweiserstellung
Baueinreichung
Sie benötigen einen Einreichplan für eine nachträgliche Baubewilligung ? Wie helfen Ihnen gerne dabei.
Ablauf:
- Vermessung des Grundstückes
- Vermessung des Altobjektes
- Fertigung eines Einreichplans
- Einreichung bei der Baubehörde
Warum MDH-BAU?
- Ausgezeichnetes Verhältnis zwischen Preis & Qualität
- Schnell & Termintreu
- Professionalität
- Flexibilität
- Beratung
LASSEN SIE SICH INDIVIDUELL BERATEN
Planen und Bauen im Kleingartengebiet
Eine bebaubare Grundfläche („Parzelle“) im Kleingartengebiet wird als „Kleingarten“ bezeichnet. Bevor ein Ansuchen um Baubewilligung gestellt werden kann, muss grundsätzlich der Kleingarten als solcher bewilligt, oder zumindest ein Ansuchen bei der MA 64 anhängig sein, wobei in diesem Fall Nachbarflächen nicht betroffen sein dürfen. Hierüber ist eine Bestätigung der MA 64 vorzulegen. Als „Kleingarten“ genehmigte Grundflächen werden zudem im Grundbuch im A2 – Blatt ersichtlich gemacht.
Bauen im Kleingarten
Zwei Drittel der Gärten sind ganzjährig bewohnt, Tendenz steigend. Mit dem neuen Gesetz soll jetzt das Bauen im Schrebergarten günstiger werden. Die Bestätigung eines Ziviltechnikers ist künftig für eine Genehmigung nicht mehr notwendig. Dadurch erspart sich der Bauwerber eine Menge Geld, allein schon beim Ansuchen.
Förderungen für Neubau
Für den Neubau eines Kleingartenwohnhauses gewährt das Land Wien Wohnbauförderungsmitte
Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund - Förderung
